Am 28. Januar hat die Abteilungsversammlung der Abteilung Fußball stattgefunden. Dabei stand die Beschlussfassung über Erhebung eines Abteilungsbeitrages für alle aktiven Mitglieder (siehe § 15 Absatz 1 Satz 2 der Vereinssatzung) an. Hintergrund dafür ist, dass die Ausgaben für die Vereinsarbeit, insbesondere die für Ausrüstung und Übungsleiter gestiegen und die Mittel aus dem allgemeinen Vereinsbeitrag dafür nicht mehr ausreichend sind.