Am 28. Januar hat die Abteilungsversammlung der Abteilung Fußball stattgefunden. Dabei stand die Beschlussfassung über Erhebung eines Abteilungsbeitrages für alle aktiven Mitglieder (siehe § 15 Absatz 1 Satz 2 der Vereinssatzung) an. Hintergrund dafür ist, dass die Ausgaben für die Vereinsarbeit, insbesondere die für Ausrüstung und Übungsleiter gestiegen und die Mittel aus dem allgemeinen Vereinsbeitrag dafür nicht mehr ausreichend sind.
Die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung haben in einer Abstimmung einstimmig beschlossen, ab diesem Jahr 2024 einheitlich für jedes aktive Mitglied im Jugend- und Erwachsenenbereich einen jährlichen Abteilungsbeitrag von 20 Euro zu erheben, der zusätzlich zu dem allgemeinen Vereinsbeitrag jeweils zur Hälfte (10 Euro) am 01.03. und am 01.09. per SEPA- Lastschrift eingezogen wird.